Rechtliche Hinweise
Allgemeine Mietbedingungen
Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2026
1. Identität des Vermieters
ZenithMoto, Motorradvermietung mit Sitz in Biel (BE), Schweiz. Kontakt: zenithmoto@gmail.com · +41 78 265 51 08.
2. Voraussetzungen für den Mieter
- Mindestalter: 18 Jahre (16 Jahre mit Führerschein A1 für die X-Max 125).
- Gültiger Führerschein oder Lernfahrausweis (Kategorie passend zum gemieteten Motorrad).
- Gültiger Ausweis (ID oder Pass) wird während der Mietdauer hinterlegt.
- Unterzeichnung des Mietvertrags vor der Schlüsselübergabe.
3. Preise und Zahlung
Die Preise sind in CHF inkl. MWST angegeben. Bei der Übernahme wird keine Kaution erhoben. Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte, TWINT, PostFinance, Bargeld.
4. Kilometer
Alle Mieten beinhalten unbegrenzte Kilometer.
5. Treibstoff
Das Motorrad wird vollgetankt übergeben. Es muss mit gleichem Füllstand zurückgegeben werden. Andernfalls wird der fehlende Treibstoff zum Tankstellenpreis + CHF 20 Servicegebühr verrechnet.
6. Versicherung und Selbstbehalt
Eine Haftpflicht- (HP) und Teilkaskoversicherung ist inbegriffen. Der Standard-Selbstbehalt variiert je nach Modell und wird bei der Reservation angegeben. Der Mieter haftet im Schadensfall für den Selbstbehalt. Eine optionale Zusatzgarantie zur Reduktion des Selbstbehalts ist verfügbar.
7. Keine Kaution
ZenithMoto erhebt bei der Übernahme keine Kaution. Im Gegenzug haftet der Mieter für Schäden am Motorrad im Rahmen des in Abschnitt 6 und im Mietvertrag festgelegten Selbstbehalts.
8. Stornierung und Änderung
- Kostenlose Stornierung bis 48 Stunden vor dem Übernahmedatum.
- Zwischen 48 und 24 Stunden: 50 % des Preises werden einbehalten.
- Weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % des Preises.
- Kostenlose Änderungen nach Verfügbarkeit, bis 48 Stunden im Voraus.
9. Rückgabe
Das Motorrad muss an der im Vertrag vereinbarten Adresse, am Datum und zur Uhrzeit zurückgegeben werden. Verspätungen ohne Vorankündigung können einen zusätzlichen Tag in Rechnung stellen.
10. Schäden
Der Mieter haftet während der Miete bis zur Höhe des Selbstbehalts für Schäden am Motorrad. Schäden sind sofort telefonisch oder per WhatsApp zu melden.
11. Diebstahl
Im Diebstahlfall muss der Mieter sofort bei der Polizei Anzeige erstatten, eine Kopie an ZenithMoto übermitteln sowie Schlüssel und Fahrzeugausweis zurückgeben. Der Diebstahl-Selbstbehalt ist im Vertrag festgelegt.
12. Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland sind innerhalb der EU und in der Schweiz erlaubt. Für andere Länder bitte vor der Miete Kontakt aufnehmen.
13. Verbote
- Untervermietung oder Überlassung des Motorrads an im Vertrag nicht aufgeführte Dritte.
- Einsatz im Wettbewerb, auf Rennstrecken oder im Gelände.
- Fahren unter Einfluss (Alkohol, Drogen, fahruntüchtig machende Medikamente).
- Transport gefährlicher Güter.
14. Streitigkeiten
Sämtliche Streitigkeiten unterstehen den zuständigen Gerichten in Biel, Schweiz, und werden nach Schweizer Recht beurteilt.
Bei Fragen: zenithmoto@gmail.com